Anmeldung
Der Lehrgang kann mit jedem Modul begonnen werden. Interessierte melden sich spätestens einen Monat vor Beginn des ersten Moduls bei der Kursleitung an.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Anmeldeformular oder über unsere Website (siehe unten). Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss für einzelne Module ist jeweils 4 Wochen vor der Durchführung.
Die Angemeldeten erhalten eine Anmeldebestätigung mit Einzahlungsschein. Sie werden darauf von der Kursleitung zu einem Einführungsgespräch eingeladen.
Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis spätestens 14 Tage vor Beginn abzusagen. Dies kann in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl oder anderen Umständen geschehen, die eine Durchführung verunmöglichen. Bereits erstattete Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet.
Zielgruppe
Jugendarbeitende, Theologinnen und Theologen, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, Katechetinnen und Katecheten, Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, Personen aus pädagogischen und sozialen Berufen, und weitere Berufsgruppen, die neu ins Berufsfeld Jugendarbeit einsteigen oder neue aktuelle Inputs für ihr Arbeit suchen. Voraussetzung ist die professionelle Tätigkeit im Arbeitsfeld kirchliche Jugendarbeit.
Aufnahmebedingungen
Die Kursleitung plant gemeinsam mit den interessierten Personen den Besuch des Lehrgangs und überprüft Zulassung und Anerkennung einzelner Module aus gleichwertigen abgeschlossenen Ausbildungen und mitgebrachten Qualifizierungen.
Organisatorische und fachliche Leitung
AJ, Arbeitsstelle Jugendfragen
Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen
Oberer Graben 31, 9000 St. Gallen, 071 227 05 62, ajd(ät)ref-sg.ch
DAJU, Fachstelle kirchliche Jugendarbeit Bistum St. Gallen
Webergasse 15, 9000 St. Gallen, 071 223 87 70/71, info(ät)daju.ch
Jugendseelsorge Zürich
Fachstelle für Jugendarbeit und Jugendberatung der kath. Kirche des Kantons Zürich
Auf der Mauer 13, 8001 Zürich, 044 266 69 69, info(ät)jugendseelsorge.ch
Fachstelle kirchliche Jugendarbeit askja
Abendweg 1, Postfach, 6000 Luzern 6, 041 419 48 33/34, askja(ät)lukath.ch
Kursorte
siehe einzelne Modulangebote.
Kosten
Die Gesamtkosten des Nachdiplomkurses (mit sieben Modulen) umfassen Fr. 5'600.-- (inkl. Kursgeld, Kost, Logie und Material). Da die mittragenden Kantonalkirchen, resp. Bistümer die Kursleitungskosten übernehmen, reduziert sich der Betrag für Teilnehmende aus diesen Kantonalkirchen auf Fr. 2'750.--. Interessierte aus den übrigen Kantonen zahlen den vollen Beitrag. Anfragen um allfällige kantonale Unterstützungsbeiträge müssen in diesen Kantonen direkt an die eigene Kantonalkirche gestellt werden.
Die Kosten für einzelne Module sind den aktuellen Modul-Ausschreibungen zu entnehmen. Besuchen NDK-Absolvierende mehr als sieben Module, werden diese zusätzlichen Module ebenso gemäss dem Modulpreis zusätzlich verrechnet.
Der Teilnehmerbeitrag für den Lehrgang wird in zwei Jahresbeiträge à Fr. 1'375.—, resp. Fr. 2'800.-- aufgeteilt. Wird eine Person vom Besuch eines Moduls wegen Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung dispensiert, werden diese Kosten anteilsmässig abgezogen.
Annullierung einer Modulanmeldung
Erfolgt eine Abmeldung mehr als einen Monat vor Kursbeginn, wird das Kursgeld zurück erstattet, bzw. es besteht die Berechtigung, den Kurs bei anderer Gelegenheit nachzuholen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt eine Rückerstattung von 50% des Kursgeldes. Danach ist eine Rückerstattung nur mit ärztlichem Zeugnis möglich.
Präsenzzeit
Da in den Modulen prozessorientiert mit den Lerngruppen gearbeitet wird, ist eine Teilnahme an der ganzen Kurszeit wichtig. Für die erfolgreiche Absolvierung des NDK wird eine Präsenz von 85% der Kurstage erwartet.
Geltungsbereich (ForModula)
Die Module des NDK wurden nach den Vorgaben „ForModula“ zur modularen Ausbildung für kirchliche Jugendarbeit erstellt. Die Modulabschlüsse werden von den Schweizer Bistümern und von diversen Evang.-ref. Kantonalkirchen anerkannt. Einzelne abgeschlossene Kursmodule können während fünf Jahren für den Abschluss des NDK kirchliche Jugendarbeit oder für die Gesamtausbildung zum kirchlichen Jugendarbeiter mit Fachausweis / zur kirchlichen Jugendarbeiterin mit Fachausweis angerechnet werden.